Ablesekarte |
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Besitzer von Photovoltaikanlagen sind nach § 46 des EEG verpflichtet ihrem Netzbetreiber bis spätestens 28. Februar eines Jahres die Daten für die Endabrechnung des Vorjahres zur Verfügung zu stellen. Dafür sendet der Netzbetreiber (zum Beispiel E.ON Bayern AG) dem Eigentümer eine s.g. Ablesekarte für Einspeisestelle. Hier wird einfach nur der Zählerstand am 31. Dezember des Jahres eingetragen und per Rückantwort an den Netzbetreiber zurückgesendet. |
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